§§ 2 Abs 1 lit p, 18 Abs 1 lit b, 55 Abs 1 lit a vlbg BauG 2001
Die Erhöhung der in der Baubewilligung festgelegten Belegungszahl einer Ferienwohnung (hier: 10 Personen) ist eine bewilligungspflichtige Änderung des Verwendungszweckes.
§§ 2 Abs 1 lit p, 18 Abs 1 lit b, 55 Abs 1 lit a vlbg BauG 2001
Die Erhöhung der in der Baubewilligung festgelegten Belegungszahl einer Ferienwohnung (hier: 10 Personen) ist eine bewilligungspflichtige Änderung des Verwendungszweckes.