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Bauausführung; Abweichungen; nachträgliche Baubewilligung; Planwechsel

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/43bbl 2012, 80 Heft 2 v. 5.4.2012

§§ 24 Abs 1 Z 1, 39 Abs 3 Z 1 oö BauO 1994

Weicht eine Bauausführung vom Baukonsens so weit ab, dass in Wahrheit ein neues Bauprojekt vorliegt (hier: eine um 29 % erhöhte Nutzfläche sowie eine um 30 % ausgedehnte Gebäudelänge), kann eine nachträgliche Baubewilligung nicht im Rahmen eines Planwechsels erwirkt werden; es muss vielmehr um die Bewilligung eines Neubaus angesucht werden.

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