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Baupolizeilicher Abbruchsauftrag; unzulässiger Leistungsumfang

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/42bbl 2012, 80 Heft 2 v. 5.4.2012

§ 35 Abs 2 Z 3 nö BauO 1996

Der Baubehörde kommt keine Zuständigkeit zu, in einem baupolizeilichen Abbruchsauftrag (hier: Beseitigung einer abgerutschten, konsenslos errichteten Stützmauer) auch forstrechtliche (hier: Wiederaufforstung) bzw abfallrechtliche Maßnahmen (hier: nachweisliche Entsorgung nach entsprechenden Eluatklassen) vorzuschreiben.

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