§§ 914 f ABGB
Art 7 Pkt 10 AHVB 1978
Bei "Allmählichkeitsschäden" handelt es sich um kontinuierliche, gewissermaßen schleichende Prozesse, deren Beginn und Ende ebenso wie der Eintritt des Schadens regelmäßig zeitlich nicht eindeutig fixierbar sind.
§§ 914 f ABGB
Art 7 Pkt 10 AHVB 1978
Bei "Allmählichkeitsschäden" handelt es sich um kontinuierliche, gewissermaßen schleichende Prozesse, deren Beginn und Ende ebenso wie der Eintritt des Schadens regelmäßig zeitlich nicht eindeutig fixierbar sind.