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Frostschäden an Bauwerken; All-Risk-Versicherung; Allmählichkeitsschäden

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2012/27bbl 2012, 48 Heft 1 v. 15.2.2012

§§ 914 f ABGB

Art 7 Pkt 10 AHVB 1978

Bei "Allmählichkeitsschäden" handelt es sich um kontinuierliche, gewissermaßen schleichende Prozesse, deren Beginn und Ende ebenso wie der Eintritt des Schadens regelmäßig zeitlich nicht eindeutig fixierbar sind.

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