§ 60 Abs 1 lit a wr BauO
Bei der Umschließung einer Terrasse mit einer Aluminium-Glas-Konstruktion (hier: mit an zwei Seiten verschiebbaren Glaswänden) handelt es sich um einen baubewilligungspflichtigen Zubau.
VwGH 11.10.2011, 2009/05/0161
§ 60 Abs 1 lit a wr BauO
Bei der Umschließung einer Terrasse mit einer Aluminium-Glas-Konstruktion (hier: mit an zwei Seiten verschiebbaren Glaswänden) handelt es sich um einen baubewilligungspflichtigen Zubau.
VwGH 11.10.2011, 2009/05/0161