§§ 6 Abs 3, 62a Abs 1 Z 16, 129 Abs 10 wr BauO
Auch bewilligungsfreie Bauvorhaben müssen den baurechtlichen Vorschriften entsprechen.
§ 129 Abs 10 wr BauO erlaubt die Erteilung von Bauaufträgen auch für bewilligungsfreie Bauvorhaben.
§§ 6 Abs 3, 62a Abs 1 Z 16, 129 Abs 10 wr BauO
Auch bewilligungsfreie Bauvorhaben müssen den baurechtlichen Vorschriften entsprechen.
§ 129 Abs 10 wr BauO erlaubt die Erteilung von Bauaufträgen auch für bewilligungsfreie Bauvorhaben.