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Schutzzonen; Anbringung eines Werbeschildes; Errichtung eines Schaukastens; baubewilligungspflichte Maßnahme; baupolizeilicher Beseitigungsauftrag

RechtsprechungÖffentliches RechtKarim Giesebbl 2012/17bbl 2012, 36 Heft 1 v. 15.2.2012

§§ 60 Abs 1 lit e, 129 Abs 10 wr BauO

Die Anbringung eines Werbeschildes (hier: 6 m lang, 0,60 m hoch) und die Errichtung von Schaukästen in Schutzzonen ist als Änderung des äußeren Ansehens eines Gebäudes baubewilligungspflichtig.

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