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Keine Ersichtlichmachung der Erbauung eines Wohnhauses im A2 Blatt des Grundbuches

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2011/212bbl 2011, 290 Heft 6 v. 24.11.2011

§ 2 Abs 2 GUG

§ 9a VermG

Die Orientierungsnummer eines Grundstücks (Grundstückadresse) ist gemäß § 2 Abs 2 im A1 Blatt der Liegenschaft ersichtlich zu machen. Die Tatsache der Erbauung eines Wohnhauses ist gemäß § 9a Abs 3 VermG in den Grenzkataster einzutragen, eine darüber hinausgehende Ersichtlichmachung im A2 Blatt der Liegenschaft ist aber nicht geboten oder erforderlich,

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