§ 843 ABGB
Für die Frage ob der bei einer Realteilung eintretende Wertverlust noch tolerierbar ist oder nicht, ist nicht nur der in Prozentsatz ausgedrückte Verlust des Gesamtwertes der Liegenschaft (hier: ca 12 %) entscheidend, sondern auch die absolute Höhe des Wertverlustes. Ein absoluter Wertverlust durch eine Realteilung von € 400.000,- ist zu hoch.