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Unzulässige Dachform; keine unwesentlichen Abweichungen von Bebauungsvorschriften

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2011/197bbl 2011, 283 Heft 6 v. 24.11.2011

§ 69 Abs 2 und 6 wr BauO

Werden die Bebauungsvorschriften nicht einmal in einem Teilbereich eingehalten (hier: Satteldach statt dem vorgeschriebenen Flachdach), liegt keinesfalls eine bloß unwesentliche Abweichung vom Bebauungsplan vor.

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