vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Verfahrensrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2011/196bbl 2011, 283 Heft 6 v. 24.11.2011

§ 134a Abs 1 wr BauO

Bezüglich der Statik, der Tragfähigkeit des Untergrundes sowie des Grundwasserhaushaltes kommen Nachbarn keine subjektiv-öffentlichen Rechte zu.

Da die Verfahrensrechte des Nachbarn nicht weiter reichen als seine materiellen Rechte, können Nachbarn auch keine Verfahrensmängel betreffend die Unterlagen über die Statik, die Wasserverhältnisse und die Tragfähigkeit des Untergrundes geltend machen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!