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Wohn-, Büro- und Geschäftsbau; Immissionsschutz; Schallschutz; Schallpegelspitzen; Anforderungen an ein Privatgutachten; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2011/183bbl 2011, 275 Heft 6 v. 24.11.2011

§ 23 Abs 3 lit j krnt BauO 1996

§§ 45, 46 AVG

Ein Privatgutachten, das im Unterschied zum umweltmedizinischen Gutachten des Amtssachverständigen auch die Ermittlung von Schallpegelspitzen (hier: zusätzlich zum äquivalenten Dauerschallpegel) für erforderlich erachtet, muss auch darlegen, weshalb die Geräuschcharakteristik eine gesonderte Betrachtung der Lärmspitzen erfordern würde.

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