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Projektmodifikationen; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2011/182bbl 2011, 274 Heft 6 v. 24.11.2011

§ 23 Abs 2 krnt BauO 1996

§§ 13 Abs 8, 66 Abs 4 AVG

Die Frage, ob Projektmodifikationen im Berufungsverfahren zulässig sind, ist als Rechtsfrage von der Baubehörde (und nicht von einem Sachverständigen) zu beurteilen.

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