§ 23 Abs 2 krnt BauO 1996
§§ 13 Abs 8, 66 Abs 4 AVG
Die Frage, ob Projektmodifikationen im Berufungsverfahren zulässig sind, ist als Rechtsfrage von der Baubehörde (und nicht von einem Sachverständigen) zu beurteilen.
§ 23 Abs 2 krnt BauO 1996
§§ 13 Abs 8, 66 Abs 4 AVG
Die Frage, ob Projektmodifikationen im Berufungsverfahren zulässig sind, ist als Rechtsfrage von der Baubehörde (und nicht von einem Sachverständigen) zu beurteilen.