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Keine Einstandspflicht des Hauseigentümers für Liftwartungsunternehmer nach § 1313a ABGB

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2011/174bbl 2011, 245 Heft 5 v. 23.9.2011

§ 10 wr AufzugsG 1953

§ 1313a ABGB

Nach § 10 wr AufzugsG hat der Eigentümer des Aufzugs einen Sachverständigen nach freier Wahl aus dem Verzeichnis mit der wiederkehrenden Überprüfung seines Aufzugs zu betrauen. Daraus folgt, dass das wr AufzugsG aF nicht dem Eigentümer des Aufzugs selbst eine jährliche Überprüfungspflicht auferlegt, zu deren Erfüllung er sich eines Sachverständigen zu bedienen hat, sondern, dass es dem jeweiligen Eigentümer

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