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Keine Haftung für Unfall bei Gefälligkeitsdienst

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2011/175bbl 2011, 246 Heft 5 v. 23.9.2011

§§ 1295 Abs 1, 1319 ABGB

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