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Seeeinbauten; Ersitzung

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2011/169bbl 2011, 244 Heft 5 v. 23.9.2011

§ 4 Abs 7 WRG 1934

§ 4 Abs 8 WRG 1959

Nach Inkrafttreten von § 4 Abs 7 WRG 1934 kann durch Ersitzung weder Eigentum noch ein anderes dingliches Recht am öffentlichen Wassergut erworben werden.

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