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Anzeigeverfahren; beschränkte Parteistellung des Eigentümers

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2011/162bbl 2011, 239 Heft 5 v. 23.9.2011

§§ 62, 134 Abs 5 wr BauO

§ 8 AVG

Wenn die Baubehörde zu Unrecht das Vorliegen einer bloß anzeigepflichtigen Maßnahme annimmt, kommt dem Eigentümer Parteistellung zu, weil kein Anzeige-, sondern ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen ist.

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