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Änderung der Abflussverhältnisse; Sachverständigengutachten; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Bauaufträge

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2011/156bbl 2011, 236 Heft 5 v. 23.9.2011

§§ 26 Abs 1, 41, 65 Abs 1 stmk BauG 1995

Es ist nicht zu beanstanden, wenn zur Klärung einer allfälligen Beeinträchtigung des Nachbarn durch geänderte Abflussverhältnisse ein bautechnischer Amtssachverständiger herangezogen wird.

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