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Vordach; offenes Schutzdach; untergeordneter Bauteil

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2011/129bbl 2011, 179 Heft 4 v. 1.8.2011

§ 2 Abs 16 tir BauO 2001

Ein Glasdach über den Freitreppen zwischen einem Doppelwohnhaus (hier: mit rd 20 m2 Gesamtfläche) stellt keinen untergeordneten Bauteil dar.

VwGH 27.4.2011, 2009/06/0206

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