§§ 473 f, 485 ABGB
§ 3 GBG
Ein ideeller Miteigentümer kann keine Grunddienstbarkeit erwerben, und ein ideeller Miteigentumsanteil kann als solcher nicht herrschendes Gut sein.
§§ 473 f, 485 ABGB
§ 3 GBG
Ein ideeller Miteigentümer kann keine Grunddienstbarkeit erwerben, und ein ideeller Miteigentumsanteil kann als solcher nicht herrschendes Gut sein.