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Produkthaftung; Abgrenzung reiner Vermögensschaden; Dacheindeckung und Dachfolie

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier- Schmolkebbl 2011/101bbl 2011, 142 Heft 3 v. 1.7.2011

§ 1 PHG

Unter Sachschaden ist nicht der am Produkt entstandene Schaden zu verstehen, sondern der sogenannte Folgeschaden, den ein Fehler des Produkts an anderen Sachen als dem fehlerhaften Produkt verursacht hat. Reine Vermögensschäden (Mängelbehebungskosten) sind nicht ersatzfähig.

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