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Voraussetzungen für den verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier- Schmolkebbl 2011/96bbl 2011, 139 Heft 3 v. 1.7.2011

§ 364a ABGB

§ 26 Abs 2 WRG

Bei der analogen Anwendung des § 364a ABGB kommt es nicht darauf an, ob der Kläger im verwaltungsbehördlichen Bewilligungsverfahren Partei oder nur Beteiligter war, dem keine Einwendungen oder Rechtsmittel zustanden. Maßgeblich ist vielmehr der durch die Bewilligung erweckte Anschein der Gefahrlosigkeit und Gesetzmäßigkeit des geplanten Projekts.

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