vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verzicht auf gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften beim Hauskauf

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier- Schmolkebbl 2011/97bbl 2011, 140 Heft 3 v. 1.7.2011

§ 922 Abs 2 ABGB

Die Frage, ob die Sache dem Vertrag entspricht, ist auch nach den öffentlichen Werbeäußerungen (Internetinserat) des Übergebers zu beurteilen. Weichen die Parteien im Zuge von vertraglichen Verhandlungen erheblich vom ursprünglichen Inhalt des öffentlichen Angebots ab und vereinbaren sie aufgrund des schlechten Zustands eines Hauses einen geringeren Kaufpreis, und

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!