§§ 114, 126 wr BauO
Mit dem Begriff "Höhe des Gebäudes" ist nicht nur die Höhe des Bauwerks vom Boden bis zum Dachfirst gemeint, sondern es ist auch die Höhe, bis zu der (geschützte) Wohnungen und Aufenthaltsräume eines Gebäudes reichen, umfasst. Durch die Veränderung dieser Höhe können die typisierten Gefährdungen durch Abgase, wie sie