§§ 364 f, 372 ABGB
Dem Lebensgefährten eines Mieters oder Wohnungseigentümers kommen Abwehr- oder Ausgleichsansprüche nach §§ 364, 364a ABGB nicht zu.
OGH 22.10.2010, 9 Ob 69/10b
§§ 364 f, 372 ABGB
Dem Lebensgefährten eines Mieters oder Wohnungseigentümers kommen Abwehr- oder Ausgleichsansprüche nach §§ 364, 364a ABGB nicht zu.
OGH 22.10.2010, 9 Ob 69/10b