§§ 8, 26 Abs 1 lit c vlbg BauG 2001
In der Baubewilligung muss die konkrete Nutzung von Räumen (hier: für Bürozwecke oder im Bereich des Handels) festgelegt werden.
VwGH 23.11.2010, 2008/06/0242
§§ 8, 26 Abs 1 lit c vlbg BauG 2001
In der Baubewilligung muss die konkrete Nutzung von Räumen (hier: für Bürozwecke oder im Bereich des Handels) festgelegt werden.
VwGH 23.11.2010, 2008/06/0242