§ 2 Abs 2 tir BauO 2001
§ 2 lit a tir CampingG 2001
Wird ein Mobilheim auf einen auf Betonsockeln ruhenden Stahlrahmen aufgesetzt, ist das Mobilheim als Gebäude zu qualifizieren.
§ 2 Abs 2 tir BauO 2001
§ 2 lit a tir CampingG 2001
Wird ein Mobilheim auf einen auf Betonsockeln ruhenden Stahlrahmen aufgesetzt, ist das Mobilheim als Gebäude zu qualifizieren.