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Immissionsschutz; Lärmeinwirkungen durch Zuliefertätigkeiten; Sachverständigengutachten; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2011/45bbl 2011, 81 Heft 2 v. 1.5.2011

§ 25 Abs 3 tir BauO 2001

§ 40 Abs 2 tir ROG 2006

Ist für eine Geschäftsfläche kein bestimmter Verwendungszweck (z.B. Lebensmittelmarkt) bestimmt worden, müssen in der sachverständigen Beurteilung der Lärmeinwirkungen durch Zuliefertätigkeiten alle nach der Flächenwidmung (hier: "Kerngebiet") zulässigen Verwendungen der Geschäftsfläche Berücksichtigung finden.

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