§§ 26 Abs 1, 43 Abs 2 Z 5 stmk BauG 1995
§ 23 Abs 5 lit b stmk ROG 1974
Den Nachbarn kommt bezüglich des Verkehrslärms, der auf einer zu Pflichtstellplätzen führenden Zufahrtsstraße (hier: Bestandteil des Bauprojektes) hervorgerufen wird, im Bauverfahren ein Mitspracherecht zu.