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Änderung des Bauvorhabens; strittige Parteistellung; Akteneinsicht

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2011/41bbl 2011, 79 Heft 2 v. 1.5.2011

§ 7 Abs 1 Z 1 lit a sbg BauPolG

§ 17 AVG

Ist die Parteistellung eines Nachbarn zwischen Behörde und Partei strittig, kommt diesem Nachbarn Akteneinsicht insofern zu, als es um die Beurteilung der gesetzlichen Voraussetzungen der Parteistellung geht.

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