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Altholzbodenparkett; Mängelrüge; UN-Kaufrecht

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2011/29bbl 2011, 39 Heft 1 v. 1.3.2011

Art 39 UN-Kaufrecht

Bei der Prüfung, ob eine angemessene Frist im Sinne des Art 39 Abs 1 UNK vorliegt, sind die objektiven und subjektiven Umstände des konkreten Falls zu berücksichtigen; dazu zählen die betrieblichen und persönlichen Verhältnisse des Käufers, Eigenarten der Ware, Umfang der Warenlieferung oder die Art des gewählten Rechtsbehelfs.

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