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Abstandsflächen; Terrasse; Abgrenzung zwischen unselbständigen Bauteilen und selbständigen Bauwerken; untergeordnete Bauteile

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2011/13bbl 2011, 29 Heft 1 v. 1.3.2011

§§ 2 Abs 1 lit i und q, 5, 6 vlbg BauG 2001

Eine Terrassenplattform (hier: in einer Höhe von 2,25 m über dem anschließenden Gelände mit einer Fläche von ca 2 m x 6 m), die auf einer Seite von der Gebäudefront begrenzt wird, stellt einen unselbständigen Bauteil des Wohnhauses dar.

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