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Gefahr der Hangrutschung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Privatgutachten; Beweisverfahren

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2011/12bbl 2011, 29 Heft 1 v. 1.3.2011

§§ 4 Abs 3, 26 Abs 1 lit a vlbg BauG 2001

§§ 37, 45 Abs 3, 52 AVG

Erfordert die Beurteilung eines Sachverhaltes (hier: Gefahr der Hangrutschung) ein Sachverständigengutachten, genügt eine vom Bauwerber vorgelegte Stellungnahme eines geotechnischen (Privat-) Sachverständigen nicht. Dieses muss von einem behördlich bestellten und den Parteien des Verwaltungsverfahrens unabhängig gegenübertretenden Sachverständigen überprüft werden.

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