§ 40 Abs 1 und 2 stmk BauG 1995
Ein rechtmäßiger Bestand kann auch dann bestehen, wenn feststeht, dass der im Einzelfall erforderliche Konsens (hier: für eine Nutzungsänderung) niemals erteilt wurde.
VwGH 17.8.2010, 2010/06/0109
§ 40 Abs 1 und 2 stmk BauG 1995
Ein rechtmäßiger Bestand kann auch dann bestehen, wenn feststeht, dass der im Einzelfall erforderliche Konsens (hier: für eine Nutzungsänderung) niemals erteilt wurde.
VwGH 17.8.2010, 2010/06/0109