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Nachträgliche Baubewilligung; Nachbarabstände; (un-) rechtmäßiger Bestand; Gleichheitssatz

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2011/8bbl 2011, 27 Heft 1 v. 1.3.2011

§ 13 Abs 1 und 5 stmk BauG 1995

Art 7 B-VG

Verletzten zwei Schwarzbauten wechselseitig den Gebäudeabstand und liegt kein sonstiger Versagungsgrund für eines der beiden Gebäude vor, erfordert der Gleichheitssatz, dass keiner der beiden Schwarzbauten eine nachträgliche Baubewilligung erhält.

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