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Bauanzeige; mangelhafte Unterlagen; Verbesserungsauftrag

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/179bbl 2010, 242 Heft 6 v. 22.12.2010

§ 33 Abs 6 stmk BauG 1995

§ 13 Abs 3 AVG

Eine mangelhafte Bauanzeige bleibt auch dann mangelhaft, wenn die Baubehörde erst (hier: 4 Monate) nach Ablauf der achtwöchigen Prüfungsfrist einen Verbesserungsauftrag erteilt.

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