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Bebauungsplan; Erhaltung von Bäumen und Sträuchern; kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/175bbl 2010, 240 Heft 6 v. 22.12.2010

§ 31 Abs 4 oö BauO 1994

§ 32 Abs 2 Z 10 oö ROG 1994

Aus den Bestimmungen des Bebauungsplans über die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern lassen sich keine subjektiv-öffentlichen Rechte ableiten.

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