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Ehrenbeleidigung; Bürgermeister in Baurechtssachen

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2010/155bbl 2010, 199 Heft 5 v. 4.10.2010

§ 1330 Abs 2 ABGB

Unwahr ist eine Äußerung dann, wenn ihr sachlicher Kern im Zeitpunkt der Äußerung nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt.

OGH 15.4.2010, 6 Ob 236/09p

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