§ 18 Abs 1 Z 1 nö BauO 1996
Eine früher erteilte Zustimmung des Grundeigentümers zu einem anderen Bauvorhaben deckt nicht auch ein später eingereichtes, weiteres Bauvorhaben.
VwGH 11.5.2010, 2009/05/0065
§ 18 Abs 1 Z 1 nö BauO 1996
Eine früher erteilte Zustimmung des Grundeigentümers zu einem anderen Bauvorhaben deckt nicht auch ein später eingereichtes, weiteres Bauvorhaben.
VwGH 11.5.2010, 2009/05/0065