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Zustimmung des Grundeigentümers

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/144bbl 2010, 194 Heft 5 v. 4.10.2010

§ 18 Abs 1 Z 1 nö BauO 1996

Eine früher erteilte Zustimmung des Grundeigentümers zu einem anderen Bauvorhaben deckt nicht auch ein später eingereichtes, weiteres Bauvorhaben.

VwGH 11.5.2010, 2009/05/0065

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