§ 8 bgld BauG 1997
Fehlt einem Gemeinderatsbeschluss eine nachvollziehbare Begründung, mit der dargelegt wird, weshalb welche Grundflächen zur Verbreiterung oder zur Aufschließung von Baugrundstücken "benötigt" werden, entsteht keine Grundabtretungsverpflichtung (hier: für eine öffentliche Verkehrsfläche).