Bereits seit den ersten beiden mietrechtlichen "Klausel-Entscheidungen" des OGH ist das Thema "Erhaltung des Mietobjekts", insbesondere aber die Frage nach Zulässigkeit und Grenzen von Erhaltungsvereinbarungen, in aller Munde. Innerhalb weniger Jahre hat sich dazu eine Diskussion entwickelt, die für "Außenstehende" kaum mehr zu überblicken ist. Im Folgenden werden, ausgehend von den gesetzlichen Regelungen der Erhaltung der Mietsache, der aktuelle Diskussionsstand sowie seine Hintergründe dargestellt. Dabei soll beleuchtet werden, welche Grenzen sich für vertragliche Erhaltungsvereinbarungen nach dem derzeitigen Stand der Rsp ergeben und welche Fragen nach wie vor offen sind.1)