Die BTVG-Novelle 2008 führte auch zu Anpassungen bei den dem Treuhänder gegenüber dem Erwerber bestehenden Belehrungspflichten. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit dem Inhalt dieser Pflichten und geht der Frage nach, ob die Novelle zu einer Erweiterung der Treuhänderpflichten geführt hat und welche Rechtsfolgen mit der Verletzung dieser Pflichten gegenüber dem Erwerber verbunden sind.