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Kanalanschlusspflicht; Ausnahmen für landwirtschaftliche Betriebe "mit aufrechter Güllewirtschaft"

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/73bbl 2010, 112 Heft 3 v. 12.7.2010

§ 62 Abs 4 nö BauO 1996

Betriebe, bei denen keine Gülle, sondern bloß Jauche anfällt, können von der Kanalanschlusspflicht nicht ausgenommen werden.

VwGH 19.1.2010, 2007/05/0221

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