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Baubewilligungspflichte Maßnahmen; Bauanzeige; Parteistellung von Nachbarn; baupolizeiliche Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/72bbl 2010, 112 Heft 3 v. 12.7.2010

§§ 6 Abs 1 Z 3, 15 Abs 3, 35 nö BauO 1996

Den Nachbarn kommt im Bauanzeigeverfahren keine Parteistellung zu.

Im Falle der unrichtigen Beurteilung der Bewilligungspflicht eines angezeigten Bauvorhabens durch die Baubehörde sind baupolizeiliche Maßnahmen zulässig.

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