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Ortsbildschutz; Verbot des Aufstellens nicht ortsfester Plakatständer

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2009/103bbl 2009, 140 Heft 4 v. 15.8.2009

§ 5 Abs 3 krnt OrtsbildpflegeG 1990; § 2 OrtsbildschutzV Klagenfurt

Die undifferenzierte Einbeziehung ganzer Gebiete (hier: nach Maßgabe der Flächenwidmung) oder Straßen in eine Schutzzone, in der die Aufstellung von nicht ortsfesten Plakatständern verboten ist, ist gesetzwidrig.

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