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Flächenwidmung "Grünland - Bad, Freizeit, Sport"; Sport- und Erlebnis(hallen)bad mit Gastronomie- und Geschäftszone; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2009/104bbl 2009, 141 Heft 4 v. 15.8.2009

§ 23 Abs 3 lit a krnt BauO 1996; § 2 lit b und c krnt GPlG 1995

Nachbarn haben ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung der Flächenwidmung; es kommt dabei nicht darauf an, ob die Flächenwidmung einen Immissionsschutz einräumt.

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