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Streitiges Verfahren für Unterlassungsansprüche zwischen Miteigentümern

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2009/95bbl 2009, 117 Heft 3 v. 15.6.2009

§§ 364 Abs 2, 523, 838a ABGB

Nachbarrechtliche Unterlassungsklagen und Eigentumsfreiheitsklagen zwischen Miteigentümern sind vom Anwendungsbereich des § 838a ABGB ausgenommen und dem streitigen Verfahren zuzuordnen.

OGH 13.1.2009, 5 Ob 275/08i

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