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Bauplatz; rechtlich gesicherte Verbindung mit einer öffentlichen Verkehrsfläche; Erfordernis der Zustimmung des Landes

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2009/85bbl 2009, 108 Heft 3 v. 15.6.2009

§ 3 Abs 1 tir BauO 2001

§ 5 Abs 7 tir StraßenG

Eine Zustimmung des Landes zur Zu- und Abfahrt von einer Landesstraße zum Baugrundstück ist nur für Bereiche "außerhalb des Baulandes" erforderlich.

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