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"Terrassenband" im Obergeschoß; offener Balkon

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2009/84bbl 2009, 108 Heft 3 v. 15.6.2009

§§ 2 Abs 16, 6 Abs 2 lit a und Abs 3 lit b tir BauO 2001

Bei "Terrassen" handelt es sich um bauliche Anlagen im Bereich der Erdoberfläche.

Vergleichbare bauliche Anlagen im Bereich der Obergeschoße müssen als "offene Balkone" qualifiziert werden.

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